Aktuelles

2. Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Jahr 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 überprüft und fortgeschrieben wurde. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Wills-bach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße). weiterlesen



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