Bauen & Wohnen – Bodenrichtwerte und Gutachten
Gemeinsamer Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit  der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (maßgeblich für die Grundsteuererhebung) für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 20.09.2022 beschlossen.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können unter dem unten aufgeführten Link BORIS-BW abgerufen werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg
Seufferheldstraße 12
74189 Weinsberg

Telefon: 07134/53130-10
Telefax: 07134/53130-20
E-Mail: gutachterausschuss@gaa-weinsberg.de