2. Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)
Die Gemeinde Obersulm hat im Jahr 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 erstmals überprüft und fortgeschrieben wurde. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Am Ordensschloß/Eschenauer Straße). Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2024 die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlossen. weiterlesen