Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Obersulm ist bemüht, ihre Website www.obersulm.de im Einklang mit den Bestimmungen des § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.obersulm.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wurde zuletzt im November 2025 auf Barrierefreiheit geprüft. Sie ist weitgehend mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Einzelne Inhalte können derzeit noch Barrieren aufweisen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern – insbesondere im Hinblick auf neu veröffentlichte Inhalte, PDF-Dokumente und eingebundene externe Anwendungen.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei Bildern oder Icons
  • Einzelne PDF-Dokumente (z. B. ältere Formulare oder Satzungen) entsprechen noch nicht dem PDF/UA-Standard
  • Einige Verlinkungen und Navigationselemente sind für Screenreader noch nicht optimal beschriftet
  • Eingebundene Drittanbieter-Module (z. B. Kartendienste, Videos, Formulare externer Plattformen) können Barrieren enthalten, auf die die Gemeinde keinen direkten Einfluss hat

Wir planen, diese Mängel sukzessive im Rahmen technischer und redaktioneller Updates zu beheben.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. November 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV 2.0 erstellt. Die Gemeinde Obersulm überprüft regelmäßig neue und überarbeitete Seiten auf Barrierefreiheit.

4. Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf www.obersulm.de auf Barrieren stoßen, die Sie bei der Nutzung unserer Website einschränken, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bitte teilen Sie uns mit:

  • Welche Inhalte oder Bereiche betroffen sind
  • Auf welchem Gerät und mit welchem Browser Sie die Seite aufgerufen haben

Kontakt:
Gemeinde Obersulm
Bernhardstr. 1
74182 Obersulm
E-Mail: rathaus@obersulm.de

5. Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen unbeantwortet bleibt oder Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:

Landes-Behindertengleichstellungsbeauftragte Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123 39 51
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Stand dieser Erklärung: 25. November 2025
Die Gemeinde Obersulm arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu verbessern, um allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Kommunale/r Beauftragte/r

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunale/n Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.