Mit der Eingliederung des Grundbuchamts Obersulm hat die Gemeinde Obersulm eine Grundbucheinsichtsstelle geschaffen. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse Vorort Einsicht in das elektronische Grundbuch von Obersulm nehmen, sowie gebührenpflichtige einfache oder beglaubigte Auszüge aus diesem erhalten. Die Gebühr beträgt nach dem staatlichen Gebührenverzeichnis bei unbeglaubigten Ausdrucken 10,- € und bei beglaubigten Ausdrucken 20,- € je Grundbuchauszug und ist bar zu entrichten. Zur Einsicht in das Grundbuch und zum Erhalt eines Grundbuchausdrucks ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Eigentümers bzw. Berechtigten erforderlich.
Die Grundbucheinsichtsstelle wurde im Rathaus in Affaltrach, Kämmerei – Liegenschaftsamt eingerichtet. Für die Einsicht ins Grundbuch und die Erteilung von Grundbuchabschriften stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer 07130/28-122 zur Verfügung.
Wir bitten um vorherige Terminabsprache.
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Grundbucheinsichtsstelle handelt. Änderungen, Löschungen, etc. können ausschließlich beim Grundbuchamt im Amtsgericht Heilbronn beantragt werden.
Ausführliche Informationen über die Notariats- und Grundbuchamtsreform erhalten Sie unter www.notariatsreform.de. Informationen speziell zur Grundbucheinsicht finden Sie unter www.grundbuch-bw.de.
Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks können Sie auch online über das Online-Kontaktformular beim Grundbuchamt Heilbronn stellen.
www.grundbuchausdruck-bw.de