Überprüfung des Lärmaktionsplans - Möglichkeit der Mitwirkung
Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße). weiterlesen









