Naherholungsgebiet Breitenauer See:
Keine Nutzung der Liegewiesen, Verbot von Corona-Parties, Komplettes…
Das Naherholungsgebiet am Breitenauer See kann aktuell zum Spazierengehen und Fahrradfahren noch genutzt werden. Um die getroffenen weitreichenden Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Corona-Virus und der CoVid19-Lungenkrankheit auch wirksam werden zu lassen, gilt folgendes und ist von allen Besuchern des Naherholungsgebietes zu beachten:1. Versammlungen und „Corona-parties“ auf den Liegewiesen jeglicher Art sind strengstens untersagt ! 2. Es gilt für die Zeit der Corona-Krise ein GRILLVERBOT im gesamten Seebereich : Grillen auf den Liegewiesen ist bis auf weiteres komplett verboten, um Versammlungen dort zu vermeiden ! weiterlesen









