Fertigstellung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Obersulm
In seiner Sitzung am 24.10.2016 hat der Obersulmer Gemeinderat den Lärmaktionsplan fürdie Gemeinde Obersulm beschlossen. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasstdie bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in denOrtsteilen Willsbach und Affaltrach. weiterlesen





