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In seiner Sitzung am 24.10.2016 hat der Obersulmer Gemeinderat den Lärmaktionsplan für
die Gemeinde Obersulm beschlossen. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst
die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den
Ortsteilen Willsbach und Affaltrach.
Der Abschlussbericht sowie die dazugehörigen Abbildungen
und Anlagen stehen Ihnen unter http://www.obersulm.de/laerm zum Download bereit. Hier
finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema Lärm.
Gez. Tilman Schmidt, Bürgermeister