Überprüfung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)
Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungs-bereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße). weiterlesen









