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Kinderbetreuung: Elternbeiträge für Januar 2021 werden voraussichtlich nicht erhoben

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die Kindertagesstätten und die Schulen landesweit geschlossen und es wird lediglich eine Notbetreuung angeboten.
Die Betreuungsgebühren für die Kindergärten und die Grundschulkindbetreuung für den Monat Januar wurden daher in der Gemeinde Obersulm zunächst ausgesetzt. Nachdem nun eine Entscheidung des Landes zur teilweisen Übernahme in Aussicht gestellt wurde, wird auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Januar 2021 wahrscheinlich verzichtet.

Für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung waren allerdings Tagessätze angekündigt, die voraussichtlich auch abgerechnet werden.

Das Land wollte ab 1. Februar 2021 die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen und die Grundschulen schrittweise mit Aufrechterhaltung der Notbetreuung. Nachdem die geplante Entscheidung am 27. Januar 2021 wegen des Auftretens neuer Virusvarianten in einer Kindertagesstätte abgesagt werden musste, ist derzeit noch unklar, ob und inwiefern eine Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 1. Februar 2021 stattfinden kann. Sollten die Einrichtungen weiter geschlossen bleiben, wird vermutlich in der Gemeinde Obersulm entsprechend den bisherigen Kriterien weiter eine Notbetreuung in den Kindergärten und Schulkindbetreuung angeboten, die taggenau abgerechnet wird.

Leider liegen seitens des Landes noch keine Informationen vor, wie weiter verfahren werden soll.

Die „normalen“ Beiträge für Februar in Kindergärten und Grundschulkindbetreuung werden, sofern der Lockdown verlängert wird, weiterhin ausgesetzt. Diese Aussetzung bedeutet aber keinen Verzicht sondern das Abwarten auf politische Gespräche mit dem Land. Die bestehenden Anmeldungen zur Notbetreuung im Kindergarten werden weiter berücksichtigt. Neuanmeldungen sind aber möglich.

Wir danken für Ihr Verständnis.


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