Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutz
Zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens, gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen.
Die Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) haben das Ziel, insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche zu schützen.
Rauchverbote
Das Rauchen ist in folgenden Einrichtungen untersagt:
- Bildungseinrichtungen: Schulen (einschließlich freier Trägerschaft), Jugendhäuser und Kindertagesstätten
- Öffentliche Einrichtungen: Behörden, Dienststellen sowie sonstige Landes- und Kommunaleinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Gerichte, Theater, Museen, Sport- und Mehrzweckhallen)
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen
- Gastronomie: Gaststätten
Ausnahmen vom Rauchverbot
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen zulässig:
- Gaststätten:
- In vollständig abgetrennten und klar gekennzeichneten Nebenräumen ist das Rauchen erlaubt, sofern der Nichtraucherschutz nicht beeinträchtigt wird.
- Kleine Gaststätten (unter 75 m² Gastfläche) ohne Nebenraum dürfen das Rauchen gestatten, wenn:
- die Gaststätte am Eingang deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist,
- nur volljährige Gäste Zutritt haben, und
- keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden.
- Diskotheken: Betreiber können separate Raucherräume einrichten, sofern diese deutlich gekennzeichnet sind, keine Tanzfläche enthalten und der Zutritt zur Diskothek nur für Erwachsene gestattet ist.
- Sonstige Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Außengastronomie und das gastronomische Reisegewerbe.
Zurück