Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Laufender Betrieb
Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen des Betriebs einer Straußwirtschaft haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Beispielsweise müssen die Räume, in denen Sie die Straußwirtschaft betreiben wollen, nach der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Gaststättenverordnung dafür geeignet sein.
Der Ausschank ist beispielsweise nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebs liegen. Zusätzliche Räume dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen angemietet werden. Es dürfen nicht mehr als 40 Sitzplätze vorhanden sein.
Wenn Sie den Außenbereich vor der Straußwirtschaft nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Öffnungszeiten Ihrer Straußwirtschaft richten sich ebenfalls nach gesetzlichen Vorgaben. In allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen Sie Sperrzeiten einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen.
Die Ordnungsbehörden achten bei ihren Kontrollen besonders darauf, dass Sie die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz erfüllen.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen Sie nur aufstellen, wenn Sie die dazu erforderliche Erlaubnis eingeholt haben.
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen.
Achten Sie auf die Anforderungen für die Benutzung von Schankanlagen und Schankgefäßen sowie Hygienevorschriften. Ihr Personal, das mit der Herstellung, Behandlung oder Ausgabe von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch oder Eiprodukten beschäftigt ist, benötigt beispielsweise eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt.
Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie die Lärmschutzbestimmungen einhalten. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Speiseabfälle werden in der Regel über spezielle Verwerter entsorgt.
Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.
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