Aktuelles

Grabschmuck an Urnengräbern und RuheForst Paradies/Obersulm

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die gärtnerische Pflege und Gestaltung an den besonderen Urnengräbern und im RuheForst Paradies/Obersulm ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgt und daher keine Blumen und sonstiger Grabschmuck dort erlaubt ist.Wir bitten um Beachtung!Die Gemeinde Obersulm hält sich vor, jeglichen Grabschmuck ab der KW29 2020 zu entsorgen! weiterlesen

Überprüfung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungs-bereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße). weiterlesen



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