Aktuelles

Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021 einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. weiterlesen

Gastgewerbe kommt nur langsam aus dem Corona-Tief

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Das Gastgewerbe im Land sieht einem schwierigen Winter entgegen. Mit der Stabilisierungshilfe, die ab sofort zahlreichen weiteren Betrieben offensteht, unterstützen wir die Branche nach Kräften“ weiterlesen



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