Aktuelles

Weiteres Hilfspaket für Familien geschnürt: Land unterstützt Erstattung von Elternbeiträgen für Kinderbetreuung während coronabedingter Schließzeiten

Das Land hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien geschnürt: Mit insgesamt 56 Millionen Euro werden öffentliche und private Träger vom Land unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Der Gemeinderat Obersulm wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. April 2021, über die genauen Regelungen in Obersulm entscheiden.

Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule. Vereinbart ist, dass das Land damit 80 Prozent der Kosten übernimmt, 20 Prozent tragen die Kommunen.

 „Es geht uns darum, die Familien in dieser Zeit nach Kräften zu unterstützen. Deshalb versetzen wir die Kommunen in die Lage, die Elternbeiträge für die Zeit der Schließungen zu erstatten und damit die Eltern zu entlasten, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Finanzministerin Edith Sitzmann hat die Eckpunkte des Hilfspakets mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart. Diese sehen folgendermaßen aus:

 Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.

 Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.

 Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.

 Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinder-betreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.

 Weitere 2 Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.

 Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt 6 Millionen Euro erhöht.


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.