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Verlängerung des Lockdowns und der Notbetreuung in den Schulen und Kindergärten ab 11. Januar 2021 – Betreuungsgebühren in den Obersulmer Einrichtungen

Der Lockdown in den Betreuungseinrichtungen in Obersulm geht weiter. Für die Betreuungszeit seit 16. Dezember bis 10. Januar 2021 wurde auf die Betreuungsgebühren verzichtet, im Verlauf des weiteren Lockdown werden die Gebühren zunächst ausgesetzt.

Am Mittwoch, 16. Dezember 2020 wurden die Betreuungseinrichtungen geschlossen und eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die ursprünglichen Hoffnungen, am 11. Januar 2021 die Betreuungseinrichtungen wieder regulär zu öffnen, haben sich nicht erfüllt.
Die Notfallbetreuung in Kindergärten und Grundschulen ab dem 11. Januar wird nach den bisherigen Kriterien weitergeführt. Neuanmeldungen sind möglich, bereits bestehende Anmeldungen müssen nicht erneuert werden.
Das Land hat zwar angekündigt, die Kindergärten und Grundschulen – je nachInfektionszahlen – wieder ab dem 18.01.2021 öffnen zu wollen, weitere Informationen liegen jedoch noch nicht vor.
Wie bereits im März 2020 sollen allgemeine sozialverträgliche Lösungen gefunden werden und Spitzengespräche zwischen den Kommunen mit dem Land Baden-Württemberg abgewartet werden. Deshalb hat sich die Gemeindeverwaltung entschieden, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar auszusetzen. Die Aussetzung der Betreuungsgebühren bedeutet noch keinen Verzicht auf die Betreuungsgebühren sondern
das Abwarten auf Informationen vom Land.
Wie bereits ab 16.12.2020 sollen für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung weiterhin Tagessätze erhoben werden. Sofern die Betreuungsgebühren nacherhoben werden, werden selbstverständlich die Notbetreuungsgebühren nicht in Rechnung gestellt.

Wir bedauern, dass wir noch keine abschließende Mitteilung veröffentlichen können und bitten somit die Eltern noch um Geduld.


Ihre Gemeindeverwaltung


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