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Privates Obst ist für die Allgemeinheit tabu

Schnell mal eine reife Kirsche vom Baum pflücken ist verlockend, aber auch strafbar. Mundraub kann teuer werden.

Obersulm steht für eine schöne Landschaft, guten Wein und unter anderem auch für die vielen Streuobstwiesen. Allein über 1000 Obstbäume stehen im Eigentum der Gemeinde auf den vielen Wiesen rings um die Ortschaften. Viele Bürgerinnen und Bürger erfreuten sich zuletzt an den dunkelroten Kirschen. Doch nicht nur Kirschen sind im Angebot. Auch Nüsse, Äpfel und Zwetschgen sind Teil der reichhaltigen, gemeindeeigenen Obstlandschaft. 

Doch aufgepasst: Lang nicht alle Streuobstwiesen sind für die Verwendung der allgemeinen Bevölkerung gedacht. Viele Flächen sind verpachtet, andere wiederum gehören gar nicht der Gemeinde Obersulm selbst. Dies sieht man einer Fläche meistens auf den ersten Blick gar nicht an. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Einfaches ernten ohne Hintergedanken kann teuer werden. 

Was viele nicht wissen. Das Abernten von fremdem Obsteigentum war bis in die Mitte der 70 er Jahre strafbar und wurde mit geringen Strafen geahndet. Heutzutage ist das anders und sogar strenger. Wer Mundraub begeht und fremdes Obst aberntet, begeht Diebstahl und macht sich strafbar nach § 242 StGB. Die Ahnung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe erfolgen. 

Das heißt: Wer Interesse am gemeindeeigenen Obst hat, darf sich gerne im Liegenschaftsamt der Gemeinde Obersulm, Tel. 07130/28-125, melden. So gehen Sie dem Mundraub aus dem Weg und können für kleines Geld das dafür vorgesehene Streuobst ernten.


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