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Ministerium für Soziales und Integration Notverkündung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne in der Fassung vom 17.01.2021

Das Ministerium für Soziales und Integration hat am 17.01.2021 eine neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne notverkündet.

Die geänderte Verordnung finden Sie anbei. Es handelt sich teilweise um redaktionelle Anpassungen; die Testpflicht findet sich nun in der Bundes-Einreise-VO ( siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf). Wichtig ist, dass nun innerhalb der Verordnung unterschieden wird, ob der oder die Einreisende aus einem "normalen" Risikogebiet einreist oder aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet. Dies sind derzeit Südafrika, Grossbritannien, Irland und Brasilien. Diese Reisenden sind insbesondere verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und können sich auch NICHT am 5. Tag nach Einreise von der Quarantäne freitesten.

Weitere Informationen zur neuen CoronaVO EQ finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/.


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