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Die Regelungen der Allgemeinverfügung Badegewässer der Gemeinde Obersulm und Stadt Löwenstein vom 04.05.2020 gelten auch über das Pfingstwochenende und in der Folgewoche bis auf weiteres aufgrund der Corona-Beschränkungen weiter.
Das bedeutet konkret, dass zur Einhaltung der in Baden-Württemberg geltenden Abstandsregeln und Kontaktverbote am Breitenauer See weiterhin ein Badeverbot, ein Grillverbot, ein privates Wassersportverbot sowie ein Betretungsverbot für alle Liegewiesen besteht. Zugänglich ist der knapp 4 km lange Seerundweg zum Spazierengehen, Joggen oder Radfahren. Geöffnet sind der Kinderspielplatz im Naherholungsgebiet am See sowie an schönen Tagen der Kiosk 1 und der Tretbootverleih entsprechend der allgemein im Land geltenden Abstandsregeln und Vorgaben.
Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles-zum-coronavirus/beitrag/allgemeinverfuegung-gemeinde-obersulm/id/2422
Das Badeverbot an den Badegewässern gilt für alle Badeseen im Landkreis Heilbronn und ist aus Infektionsschutzgründen abgestimmt mit dem Gesundheitsamt des Landkreis Heilbronn. Auch die Freibäder im Land bleiben aufgrund der CoronaVO des Landes bis auf weiteres geschlossen.
Um Beachtung und Einhaltung der Corona-Regeln am Breitenauer See wird gebeten.
Gemeinde Obersulm – Ortspolizeibehörde
Stadt Löwenstein – Ortspolizeibehörde
Naherholungszweckverband Breitenauer See