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Betreuungsgebühren in den Obersulmer Einrichtungen von 16. Dezember 2020 bis 22.02.2021 und ab Dienstag, 20.04.2021

Am Mittwoch, 16. Dezember 2020 wurden die Kindergärten und Krippen wieder pandemiebedingt geschlossen und die Notbetreuung angeboten. Die Öffnung der Kindergärten erfolgte wieder zum 22. Februar 2021. Ab Dienstag, 20.04.2021 wurde dann wieder auf Notbetreuung umgestellt.

Die sechs betroffenen Betreuungstage im Dezember 2020 wurden den Eltern bereits anteilig zurückerstattet. Diejenigen Familien, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, haben eine tagesweise Pauschale dafür bezahlt.

Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag haben Ende Februar einen Verzicht auf die Elternbeiträge in der Zeit vom 11. Januar bis 22. Februar empfohlen, sofern das Land 80 % der nicht erhobenen Gebühren und Elternbeiträge übernimmt.

Der Gemeinderat von Obersulm hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 beschlossen, dieser Landesempfehlung zu folgen. Die Gebühren vom 10. Januar bis 19. Februar 2021 werden somit  erlassen, die Kindergartengebühren vom 22. bis 26. Februar werden allerdings erhoben. Ebenfalls erhoben werden die Gebühren für die tageweise Notbetreuung vom 10. Januar bis 19. Februar 2021. Die Betreuungsgebühren für den Monat April sind bereits abgebucht. Deshalb wird vorerst im April keine Gebühr für die Notfallbetreuung abgerechnet. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Dauer dieser Phase fest steht, wird der Gemeinderat eine Entscheidung darüber treffen. Im Mai werden die Gebühren voraussichtlich ausgesetzt und tageweise Notfallbetreuungsgebühren erhoben, es sei denn, die Einrichtungen können inzidenzabhängig bald wieder öffnen. Diese Aussetzung bedeutet aber keinen Verzicht, auch hier gilt es die zukünftige  Entscheidung des Gemeinderats abzuwarten.

Wie bisher so soll auch für diese Phase eine allgemeine, sozialverträgliche Lösung, auch in Gesprächen mit dem Land gefunden werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass noch auf Informationen gewartet werden muss.


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