Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.21
In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.01.2021 wurden zwischen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungsinhalte vereinbart:
Private Zusammenkünfte: Diese sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen: Der Beschluss vom 13.12. wird ebenfalls bis zum 15. Februar verlängert. Demnach werden Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Ministerpräsident Kretschmann hat in seiner Presseansprache angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab 01.02.2021 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. Nächste Woche soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.
Gottesdienste: Religiöse Veranstaltungen in in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
o Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt,
o es gilt Maskenpflicht auch am Platz,
o der Gemeindegesang ist untersagt,
o Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.
Arbeiten im Homeoffice: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.
Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Maßnahmen sollen zeitnah in den Bundesländern umgesetzt werden. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Die bisherigen Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14.2.2021 verlängert.
Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten.