Aktuelles

Neue Regelungen bei der Einreise

Seit dem 18.01.2021 gelten neue Regelungen der Corona-Verordnung Einreise (CoronaVO Einreise)

Laut Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne müssen sich Personen, die sich die letzten 10 Tage vor Einreise nach Baden-Württemberg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Die Einreise muss online unter https://www.einreiseanmeldung.de angemeldet werden. Dies kann drei Tage vor Einreise und bis zu einem Tag nach Einreise getan werden. Die eingegebenen Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Falls die digitale Anmeldung nicht durchgeführt werden kann, muss eine schriftliche Ersatzanmeldung erfolgen.

Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obersulm gilt:
Bei Einreise müssen neben der oben genannten Einreiseanmeldung noch weitere Angaben über ein Kontaktformular auf der Homepage der Gemeinde gemacht werden (https://www.obersulm.de/einreisemeldung).

Nach Ankunft zu Hause oder am Zielort muss sich dort sofort in Quarantäne begeben werden. Diverse Ausnahmen der Quarantänepflicht sind in der CoronaVO vom 17. Januar 2021 erläutert.

Ein Corona-Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden. Fällt der Test negativ aus, muss dieser der Gemeinde unter einreise@obersulm.de zugesandt werden. Die Quarantäne ist dann automatisch beendet. Wird allerdings kein Test durchgeführt dauert die Quarantäne 10 Tage. Für Rückreisende aus Grossbritannien, Nordirland, Südafrika und Portugal sowie verschiedene  weitere sogenannte "Virusvarianten-Gebiete", sowie für verschiedenene "Hochrisikogebiete" gelten Sonderregelungen. Welche Länder aktuell Risiko-, Hochrisiko oder Virusvariantengebiete sind, entnehmen Sie bitte der aktuellen Liste des Robert-Koch-Instituts (Link s.u.).

Testen können sich Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreis Heilbronn bei Ihrem Hausarzt, oder im Testzentrum in der Hauptstraße 27 in Obereisesheim. Es ist vorher ein Fragebogen online auszufüllen und die Versichertenkarte mitzubringen. Risikogebiete listet das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html auf, eine Karte mit Abstrichzentren und Corona-Schwerpunktpraxen bietet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/). Die aktelle CoronaVO  ist auf der Seite des Sozialministeriums zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Martina Hartmann-Müller, Telefon: 07130/28-105, E-Mail: martina.hartmann@obersulm.de.


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