Umtauschpflicht für Führerscheine
Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 umtauschen
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Freitag, 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen. weiterlesen









