Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Obersulm – Bürgerinformation am Donnerstag, 25. Februar 2016, um 19…
Die Gemeinde Obersulm erstellt nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach sowie an der Bahnstrecke Heilbronn-Öhringen. weiterlesen





