Jugendbeteiligung in Obersulm: Mitentscheiden und Ideen einbringen ist wichtig!
Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei Planungen und Vorhaben, die sie oder ihre Interessen betreffen, in angemessener Weise an den kommunalen Themen zu beteiligen. In Obersulm wurden Jugendliche schon von jeher bei vielen Projekten wie dem Jugendhaus, beim Bikepark oder Trendsportpark eng in die Planungen mit einbezogen. weiterlesen






