Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Umgangsrecht (Besuchsrecht)
Trennen sich die Eltern, leben und wohnen die Kinder oftmals nur bei einem Elternteil.
Das Kind hat das Recht, den von ihm getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Dies gilt sowohl bei gemeinsamem Sorgerecht als auch bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils.
Auch Großeltern, Geschwister und frühere Ehegatten eines Elternteils können ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind haben.
Das Gericht entscheidet im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur bei einem entsprechenden Antrag über das Umgangsrecht.
Die Eltern sollten möglichst die Zeiten des Umgangs einvernehmlich regeln.
Dem Kindeswohl entspricht es in aller Regel, wenn das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat.
Soll das Gericht über das Umgangsrecht entscheiden, wird es auf eine einvernehmliche, für alle Seiten praktikable Lösung hinarbeiten.
Zuvor sollten sich Eltern aber an das zuständige Jugendamt wenden, um Unterstützung für eine Lösung zu erhalten.
Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommt nur in Betracht, wenn es keine milderen Maßnahmen gibt. Das Familiengericht kann beispielsweise anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein Träger der Jugendhilfe anwesend ist.
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, kann das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängen.
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