Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Reisen von Minderjährigen

Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollten Sie ihm eine Einverständniserklärung mitgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass die sorgeberechtigten Personen mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich dabei haben: eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

Die Einverständniserklärung können Sie formlos schreiben. Ein Formular gibt es nicht.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.


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