Gemeinde Obersulm

Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Privatschulen

Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird durch das Grundgesetz gewährleistet. Träger einer privaten Schule können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein.

Privatschulen gibt es im allgemeinbildenden Bereich und im Bereich der beruflichen Schulen.

  • Ersatzschulen

Privatschulen, die eine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ersatzschulen; auch die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen.

Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllt Ihr Kind die gesetzliche Schulpflicht. Bei einer Ersatzschule können Sie als Eltern davon ausgehen, dass die Lehrziele, Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Ersatzschulen ohne staatliche Anerkennung, sogenannte genehmigte Ersatzschulen, dürfen staatliche Abschlüsse nicht selbst vergeben; es finden externe Prüfungen (Schulfremdenprüfungen) statt. Erkundigen Sie sich daher, ob die Ersatzschule Ihrer Wahl staatlich anerkannt und somit berechtigt ist, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

  • Ergänzungsschulen

Privatschulen, die keine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ergänzungsschulen.

  • Freie Unterrichtseinrichtungen

Neben den Ersatzschulen und den Ergänzungsschulen gibt es freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den Schulbegriff erfüllen wie z.B. Sprachschulen, Weiterbildungsinstitute, Nachhilfeeinrichtungen.

Hinweis: Der Besuch einer Privatschule kann Kosten (Schulgeld) verursachen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Bedingungen der Aufnahme Ihres Kindes auf einer solchen Schule.


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