Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.
Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.
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