Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen
Mögliche Ursachen sind beispielsweise die Überlastung oder Überforderung des Pflegepersonals oder die Annahme der Verantwortlichen, dass es sich bei den Handlungen gar nicht um Gewalt handelt.
Mögliche Formen von Gewalt können sein:
- Gewalt, die nicht aus einem aktiven Tun besteht, sondern durch die Unterlassung von Hilfestellung entsteht
- Gewalt, die nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt, sondern auch auf seelischer Ebene eingesetzt wird
Im Einzelfall können dies beispielsweise sein:
- körperliche Gewaltanwendung (Schlagen, Stoßen oder Entzug von Gehstöcken, Prothesen und so weiter)
- sexualisierte Gewalt (Überschreiten der Schamgrenze, sexuelle Übergriffe)
- verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen)
- vorsätzliche Verabreichung nicht verordneter oder überdosierter Medikamente (zum Beispiel Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka)
- Vorenthaltung von Nahrung
- Freiheitsentzug (zum Beispiel durch das fachlich nicht gerechtfertigte Anlegen von Bauchgurten und Bettgittern)
- grob fahrlässige Durchführung oder das Unterlassen von pflegerischen und medizinischen Handlungen
Wenn Sie bei sich oder bei Angehörigen oder Bekannten derartige Formen von Gewalt feststellen, wenden Sie sich sofort an die Einrichtungsleitung, den Träger der Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V., die Heimaufsichtsbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an die Polizei.
Zurück