Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel erkennen Sie an Aufschriften wie

  • "enthält genetisch verändertes ...",
  • "aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder
  • ähnlichen Formulierungen.

Diese Hinweise finden Sie bei verpackten Lebensmitteln auf dem Etikett beziehungsweise in der Zutatenliste in Klammern oder als Fußnoten. Bei unverpackten Waren (zum Beispiel Obst und Gemüse auf dem Markt) müssen Schilder oder Zettel bei der Ware darauf aufmerksam machen.

So kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, daraus bestehen oder diese enthalten.

Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht.

Achtung: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, müssen nicht gesondert als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Das gilt auch für alle Zusatzstoffe, wenn sie nur mithilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden (zum Beispiel Vitamin B2 aus gentechnisch verändertem Bacillus subtilis).

Wenn Zusatzstoffe aber aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden (zum Beispiel Emulgatoren aus pflanzlichen Ölen), sind diese kennzeichnungspflichtig.
Technische Hilfsstoffe wie zum Beispiel Enzyme fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Lebensmittel, bei denen der Hersteller oder Importeur nachweisen kann, dass in allen Verarbeitungsstufen auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet wird, können mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" versehen werden.


Zurück