Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Finanzielle und sonstige Wohnhilfen

Steigen die Mieten, kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Kosten für einen angemessenen Wohnraum zu bezahlen.

Ihre Wohnkosten können bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung.
  • Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.

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