Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Fachdienste des Inklusions- und Integrationsamtes
Das Inklusions- und Integrationsamt (InA) beim KVJS - mit Sitz in Karlsruhe - fördert und sichert Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung. Zur Erreichung dieses Ziels erhalten Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Inklusionsbetriebe und Selbständige mit Schwerbehinderung fachliche Beratung und finanzielle Hilfen, die durch die Ausgleichsabgabe ermöglicht werden.
Bei der Fallbearbeitung und Beratung setzt das InA auf fachliche Unterstützung von Fachdiensten:
- Der Technische Beratungsdienst (TBD) unterstützt Arbeitgebende dabei, Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung behinderungsgerecht zu organisieren und technisch auszustatten. So können Arbeitsbedingungen geschaffen beziehungsweise verbessert und Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.
- Der Inklusions- und Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt arbeitssuchende und beschäftigte Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgebende. Sie sind in ganz Baden-Württemberg verteilt und mit regionalen Kooperationspartnern und Betrieben vernetzt.
Die IFD kennen sich mit allen Formen von Behinderungen aus. Für Menschen mit Hör- und/oder Sehbehinderung stehen besonders ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. - Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) wurden zum 1.1.2022 eingeführt und zum 01.05.2022 umgesetzt: Sie haben den Auftrag, Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
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