Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Ausbildungsbetrieb werden
Ihr Betrieb kann ausbilden, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Faustregel::
- ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender oder eine Auszubildende
- drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende
- sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende
- je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender oder eine weitere Auszubildende
Dabei gelten als Fachkräfte:
- die ausbildende Person
- der Ausbilder bzw. die Ausbilderin
- wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder
- mindestens das Anderthalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Ausbildungsberuf tätig gewesen ist
Verfügt Ihr Betrieb nicht über die Möglichkeit, den Auszubildenden alle für die Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, können Sie sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen, beispielsweise in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Eine im Betrieb tätige Person muss als Ausbilder oder Ausbilderin persönlich und fachlich geeignet sein.
Informationen zu den Grundsätzen über die Eignung der Ausbildungsstätten sowie die persönliche und fachliche Eignung bieten die Kammern.
Tipp: Während der gesamten Dauer der Ausbildung können sich Ausbildungsbetriebe bei ihrer zuständigen Kammer beraten lassen.
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