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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Wein-bergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen (hier Pflanzrechte aus Wiederbepflanzungen).
Die Ausfertigung der Flurkarte des bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstückes (Flst.-Nr. 1390, GL Salzberg, EL Altenberg) der Gemeinde Obersulm ist in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt.
28.03.2024 bis 29.04.2024
Rathaus Obersulm, Liegenschaftsamt, Zimmer 8, Bernhardstr. 1, 74182 Obersulm