Aktuelles

Wahlaufruf für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am Sonntag, 07. Juli 2019 sowie Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und barrierefreien Wahllokalen

Am kommenden Sonntag, 07. Juli 2019 findet die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Obersulm statt. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich an diesen Wahlen.
Die Wahllokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Folgende barrierefreie Urnen-Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:

 Wahllokal 001-02: Affaltrach, Kinderhaus Postwiese, Michelbachstraße 22

 Wahllokal 001-03: Affaltrach, Rathaus, Bernhardstraße 1

 Wahllokal 002-02: Willsbach, Hofwiesenhalle, Brückenstraße 15

 Wahllokal 002-03: Willsbach, Karoline-Schnitzler-Kindergarten, Breitäcker 40

 Wahllokal 003-02: Eschenau, Gemeindehalle, Eschenauer Berg 2

 Wahllokal 004-01: Sülzbach, Gemeindehalle, Weinbergstraße 2

 Wahllokal 006-01: Eichelberg,Kelter, Kelterstraße 29.

Am Freitag vor der Wahl, 05.07.2019, werden zusätzlich nachmittags von 14-18 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 06.07.2019), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 06.07.2019, von 11-12 Uhr im BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm beantragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag Briefwahl-unterlagen im Rathaus in Obersulm. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Briefwähler werden gebeten dafür zu sorgen, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses findet ab 18 Uhr in den Wahl-lokalen statt. Die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse ist öffentlich.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zu der

BÜRGERMEISTERWAHL

am Sonntag, 07. Juli 2019, von 8 Uhr bis 18 Uhr.


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