Aktuelles

ver.di ruft zu Warnstreik auf: Mehrere AVG-Bahnmeistereien und Werkstätten
am 3. November betroffen

Die Gewerkschaft ver.di hat kurzfristig für den morgigen Donnerstag, 3. November, die Beschäftigten
bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) im Bereich der Wagenreinigung sowie in Teilen der Werkstätten und Bahnmeistereien zum Warnstreik aufgerufen.

Laut dem Streikaufruf sollen die Beschäftigten zwischen 0.01 Uhr und 23.59 Uhr in den genannten Bereichen die Arbeit niederlegen. Hierzu zählen unter anderem die Bahnmeisterei Forbach, die Bahnmeisterei Menzingen, die Werkstatt sowie die
Wagenreinigung in Ettlingen sowie die Wagenreinigung nahe des Karlsruher Albtalbahnhofs und der
Bereich der Haltestellenservice-Gruppe.
Stephanie Schulze, Leiterin des Unternehmensbereichs Personal und Recht sowie Mitglied der AVGGeschäftsleitung, erläutert zu dem angekündigten Warnstreik: „Täglich sind Zehntausende von Fahrgästen mit unseren AVG-Stadtbahnlinien in der Region unterwegs. Unseren Kunden möchte ich an dieser Stelle mitteilen, dass dieser Warnstreik nach unserer Einschätzung nur sehr geringfügige Einschränkungen nach sich ziehen wird. Wir werden unser Betriebsangebot auch trotz der Streikmaßnahmen am 3. November fast im vollem Umfang gewährleisten können.“
Die AVG-Geschäftsleitung zeigt sich laut Stephanie Schulze „sehr überrascht von der Entscheidung der Gewerkschaft, trotz des konstruktiven Verhandlungsverlaufs der vergangenen Woche nun die Situation durch einen eintägigen Warnstreik unnötig zu eskalieren.“ Am 25. Oktober hat man die Eckpunkte eines verbesserten Angebots erläutert und aufgrund der hohen finanziellen Forderungen noch
um ein paar Tage Geduld gebeten, um hier Berechnungen anstellen zu können.


Worum geht es inhaltlich bei den aktuellen Verhandlungen?
Vertreter der Gewerkschaft ver.di waren am Dienstag, 11. Oktober, bei der AVG zu Tarifverhandlungen für den AVG-Zusatztarifvertrag zum ETV zu Gast. Hier ging es um Wegezeiten. Entgeltsteigerungen sind für 2023 bereits vereinbart worden. Ver.di hat für die Erhöhung von Entgelten kein Streikrecht. Hier gibt es eine Friedenspflicht bis zum 31. Oktober 2023. Aufgrund der hohen Inflation war die
AVG bereit, hier noch einmal über Entgeltsteigerungen für die Mitarbeitenden zu verhandeln, bat aber
gleichzeitig darum, die Forderungen nach Erhöhung der Weihnachtszuwendungen für ca. 50 Prozent
der Beschäftigten ruhen zu lassen.




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