Aktuelles

Umtauschpflicht für Führerscheine: Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 umtauschen

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind bis Donnerstag, 19. Januar 2023 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen. 

Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich.

Ab Freitag, 20. Januar 2023 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970.

 Weitere Informationen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinumtausch  abrufbar.


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.