Aktuelles

Überprüfung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungs-bereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße).

Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019, turnusmäßig eine Überprü-fung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärm-kartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Auto-bahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom De-zember 2018.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2020 die Überprüfung des Lärm-aktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abge-schlossen. Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/laermaktions-plan zum Download bereit.
Obersulm, den 30.09.2020 gez. Helmut Heuser, stv. Bürgermeister


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.