Aktuelles

Schutz der Sonn- und Feiertage

Monat Dezember

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat Dezember 2025 folgende Einschränkungen zu beachten:

Verboten sind
 an Heilig Abend
Mittwoch, 24.12.2025

  •  Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören ab 17:00 Uhr

am 1. Weihnachtstag
Donnerstag, 25.12.2025

  •   öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr

 An Silvester
Mittwoch, 31.12.2025

  •  Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören von 18:00 bis 21:00 Uhr

 generell (an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen):

  • alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
  • Treibjagden
  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören


während den Hauptgottesdienstzeiten:

  • öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
  • öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
  •  Messen und Märkte bis 11:00 Uhr

 - Ordnungsamt -


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