Aktuelles

Schutz der Sonn- und Feiertage

Feiertage Monat November

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat November 2025 folgende Einschränkungen zu beachten:

Verboten sind:
Allerheiligen
Samstag, 01.11.2025

  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 24:00 Uhr
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 03:00 bis 24:00 Uhr

Totengedenktag (Totensonntag)
Sonntag, 23.11.2025

  •  öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen ab 05:00 Uhr
  •  sonstige öffentliche Veranstaltungen, sowie sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen ab 05:00 Uhr
  •  öffentliche Sportveranstaltungen von 05:00 bis 13:00 Uhr
  •  öffentliche Tanzunterhaltungen von 05:00 bis 24:00 Uhr
  •  Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 05:00 bis 24:00 Uhr
  •  „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen dürfen am Totengedenktag nur durchgeführt wer-den, wenn die Verkaufsräume lediglich zur Besichtigung geöffnet werden (keine Beratung, kein Verkauf!) und keinerlei Rahmenprogramm angeboten wird.

-Ordnungsamt-



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