Aktuelles

Onlinebeantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse
werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Es ist auch direkt verlinkt bei den E-Bürgerdiensten der Gemeinde Obersulm:

http://www.obersulm.de/e_buergerdienste.htm#ll11


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