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Das Land hat Eckpunkte formuliert, unter denen in der vierten Phase, dem Regelbetrieb mit Pandemiebedingungen, ab 29. Juni 2020 wieder alle Kinder an jedem Tag die Einrichtungen besuchen können.
Die Notbetreuung, die seit 17. März 2020 eingeführt wurde, wird ab 29.06.2020 wieder entfallen. Nach wie vor ist allerdings der Rechtsanspruch auf Betreuung ausgesetzt. Grundlage für den Betrieb der Einrichtung ist die Anzahl der Gruppen nach der bestehenden Betriebserlaubnis mit der Maßgabe, Gruppen einzurichten und diese möglichst stabil und konstant zu trennen.
Bei Erwachsenen gilt nach wie vor der Mindestabstand von 1,50 Metern, bei der Betreuung der Kinder wurde diese Abstandsregelung aufgehoben. Damit verbunden sind auch wieder Neuaufnahmen möglich, die Gemeindeverwaltung wird auf die betroffenen Eltern zugehen.
Die Eltern erhalten über die Einrichtung am Donnerstag, 18. Juni 2020 einen Elternbrief mit den Informationen, wie der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Obersulm umgesetzt werden soll. Oberste Priorität dabei hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit. Deshalb ist es auch wichtig, das Hygienekonzept in den Obersulmer Einrichtungen konsequent weiter zu befolgen.
Zur Entzerrung des Betriebs werden deshalb nach wie vor Bring- und Abholzeiten formuliert und leider können die Eltern nach wie vor die Einrichtung nicht betreten. Über die Einrichtungen werden die Eltern konkret über die Abholzeiten für ihr Kind bzw. ihre Kinder mit Beginn der nächsten Woche informiert.
Damit verbunden ist auch die Rückkehr zur bestehenden Entgeltordnung für die Betreuung der Kinder. Die Abrechnung auf Stundenbasis der erweiterten Notbetreuung bzw. tagesweisen Abrechnung des eingeschränkten Regelbetriebs erfolgt zeitnah.
Ganz wichtig ist, dass Eltern und Einrichtungen an einem Strang ziehen: Es dürfen ausschließlich gesunde Kinder die Einrichtung besuchen. Sofern Eltern oder weitere Mitglieder des Hausstandes erkrankt sind, müssen sie zu Hause bleiben. Das Land hat eine entsprechende schriftliche Erklärung, die die Eltern gegenüber den Einrichtungen abgeben müssen, gefertigt. Damit soll erreicht werden, dass das Risiko eines konkreten Infektionsgeschehens verringert wird, mit der Folge, dass Einrichtungen nicht wieder geschlossen werden müssen.
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