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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich am Mittwoch, den 15.04.2020 auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern und die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.
Die seit Mitte März geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept vorzulegen. Genaueres kann erst nach der Umsetzung der Einigungen in einer Verordnung des Landes, die für morgen geplant ist, veröffentlicht werden.
Für die Gemeinde Obersulm gilt im Zusammenhang mit den neuen Bund-Länder-Einigungen:
Weitere Ergebnisse des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses:
Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.
Im Sinne der Bewältigung der Corona-Krise bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung, damit die Ausbreitung des Virus weiterhin wirksam eingedämmt werden kann.
Sie können sich auf der Gemeindehomepage https://www.obersulm.de unter Aktuelles und unter der Sonderrubrik "Aktuelles zu Corona" über den aktuellen Stand informieren. Gerne können Sie auch unseren Gemeinde-Newsletter auf der Website kostenlos abonnieren.