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Neue Bund-Länder-Einigungen zu Corona am 15. April 2020: Auswirkungen auf die Gemeinde Obersulm

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich am Mittwoch, den 15.04.2020 auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern und die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.

Die seit Mitte März geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. 
Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept vorzulegen. Genaueres kann erst nach der Umsetzung der Einigungen in einer Verordnung des Landes, die für morgen geplant ist, veröffentlicht werden.
Für die Gemeinde Obersulm gilt im Zusammenhang mit den neuen Bund-Länder-Einigungen:

  • Das Rathaus und die Verwaltungsstellen bleiben weiterhin geschlossen, können aber über Mail, Telefon, Fax oder Internet während der üblichen Dienstzeiten erreicht werden.
  • Auch das Jugendhaus und das Schulmuseum bleiben weiter geschlossen.
  • Kindertagesstätten bleiben ebenso bis zum 3.5.2020 geschlossen. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Über diese Änderungen werden wir Sie sobald wie möglich informieren.
  • Was die Öffnung der Gemeindebücherei anbetrifft, sind die konkreten Ausführungen der Landesregierungen abzuwarten. Auch darüber informieren wir Sie zeitnah.
  • Sporthallen und –plätze, sowie Gemeindehallen  sind vorerst weiter bis einschließlich 03. Mai 2020 geschlossen. Dies betrifft auch den gesamten Sport- und Vereinsbetrieb. Auch Spielplätze bleiben weiter geschlossen.

Weitere Ergebnisse des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses:

  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.  
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai 2020 den Betrieb wieder aufzunehmen.  
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.  
  • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
    Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Im Sinne der Bewältigung der Corona-Krise bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung, damit die Ausbreitung des Virus weiterhin wirksam eingedämmt werden kann.

Sie können sich auf der Gemeindehomepage https://www.obersulm.de unter  Aktuelles und unter der Sonderrubrik "Aktuelles zu Corona"  über den aktuellen Stand informieren. Gerne können Sie auch unseren Gemeinde-Newsletter auf der Website kostenlos abonnieren.  


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