Aktuelles

Netzbetreiberabfrage zum Breitbandausbau in der Gemeinde Obersulm

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt, die Breitbandversorgung in ihrem Gemeindegebiet zu verbessern.

Hierzu gehören die folgenden Ortschaften und Wohnplätze

• Affaltrach mit Zeilhof
• Eichelberg mit Friedrichshof
• Eschenau mit Wieslensdorf, Kriegshölzle und Waldhof
• Sülzbach
• Weiler
• Willsbach mit Neuhaus

Die Analyse hat ergeben, dass die Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s nicht flächendeckend gegeben ist.

Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Kommune darf der festgestellte Bedarf nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre auch ohne finanzielle Beteiligung der Kommune befriedigt werden. Die Kommune bittet daher alle interessierten Netzbetreiber, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 26.07.2013

1. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits derzeit eine flächendeckende Versorgung (unter flächendeckend ist dabei die Versorgung aller Haushalte zu verstehen) von mindestens 2 Mbit/s in den oben genannten Teilorten sichergestellt ist.

2. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits innerhalb der nächsten drei Jahre eine Versorgung mit 25 Mbit/s, entsprechend des ermittelten Bedarfs, ohne finanzielle Beteiligung der Kommune und gemäß den unten genannten Bedingungen, erfolgen wird.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an:
Gemeinde Obersulm,
Herrn Detlef Musial
Bernhardstraße 1
74182 Obersulm
E-Mail: Detlef.Musial@obersulm.de

Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt:

Sollte ein Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des Dreijahreszeitraums mitteilen, kann die Kommune einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des Dreijahreszeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein.

Kommt ein Unternehmen dieser Aufforderung bis zur oben genannten Frist nicht nach oder kann sein Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen.

Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an oder/und bestätigt es die Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies bindend.



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