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Limesregion Hohenlohe-Heilbronn veröffentlicht 3. LEADER Projektaufruf

Innovative Projekte in den Bereichen Tourismus, Dorfentwicklung sowie Kreislaufwirtschaft und Resilienz gesucht.

Ab sofort können Projektanträge im EU-Förderprogramm LEADER im Aktionsgebiet der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn gestellt werden. Einreichungsfrist für Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 700.000 Euro netto ist der 6. April 2025. Dabei gibt es Fördersätze zwischen 20 und 70 Prozent der Nettokosten. Insgesamt stehen im Projektaufruf Fördermittel in Höhe von 625.000 Euro EU-Mitteln, sowie Landesmittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung.

Unter anderem können Maßnahmen in den Bereichen Kultur und Tourismus, Dorfentwicklung und Grundversorgung sowie Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Unternehmensinvestitionen unterstützt werden. Alle förderfähigen Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins mit transparenten Bewertungskriterien bepunktet und in eine Rangfolge gebracht. Dabei spielen die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs), Digitalisierung, Barrierefreiheit, Klimaschutz und -anpassung sowie die Förderung von ehrenamtlichem Engagement eine zentrale Rolle.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Vereine, Kleinst- und Kleinunternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Aktionsgebiet umgesetzt werden. Dieses besteht aus den 13 Kommunen Bretzfeld, Hardthausen am Kocher, Jagsthausen, Langenbrettach, Möckmühl, Neudenau, Neuenstein, Obersulm, Öhringen (ohne Hauptort), Pfedelbach, Roigheim, Widdern und Zweiflingen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn zur Sicherstellung der Förderfähigkeit wird empfohlen: Limesregion@Hohenlohekreis.de oder 07946 420919-0 . Den vollständigen Projektaufruf samt Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Limesregion: www.limesregion-hohenlohe-heilbronn.eu

Aktuell laufen zwei weitere Projektaufrufe: bis zum 2. März 2025 können LEADER-Projektanträge für die Module 3 (Landschaftspflege), 4 (Selbstständigkeit von Frauen) und 5 (privat, nicht-investive Projekte), Projektanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro im Regionalbudget können bis zum 17. Februar 2025 eingereicht werden (Fördersatz 80 %).


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