Aktuelles

Katastrophenschutzübung am 18. November 2023
Verhalten bei Begegnungen mit „geschlossenen Verbänden“

Am Samstag, 18. November 2023, führt das Landratsamt eine Katastrophenschutzübung im Landkreis Heilbronn durch. Geplant ist es, das Fahren im geschlossenen Verband zu üben.

Treffen Verkehrsteilnehmer auf einen solchen Verband ist das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden entscheidend.
Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen, von beispielsweise Hilfsorganisationen, bestehen. Alle Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung auch bei roter Ampel überqueren, sofern die Ampel beim ersten Fahrzeug noch grün angezeigt hat. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer gewähren und dürfen den Verband nicht unterbrechen. Beim Überholen des geschlossenen Verbandes ist eine Unterbrechung gestattet. Hierbei darf sich ein Verkehrsteilnehmender in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, welche ab einer bestimmten Verbandslänge vorgeschrieben sind.
Einen geschlossenen Verband erkennt man mitunter meist an der Kennzeichnung durch Flaggen, die außen an den Fahrzeugen angebracht sind erkennbar. Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen führt eine grüne Flagge. Auch zusätzliche Kennzeichnungen wie beispielsweise ein Schild „Achtung Kolonne“ können am ersten Fahrzeug angebracht werden. Außerdem kann zusätzlich an allen Fahrzeugen blaues Blinklicht, jedoch ohne Martinshorn, angeschaltet sein.
Zuletzt muss noch auf die meist geringe Fahrtgeschwindigkeit eines Verbandes hingewiesen werden. Diese beträgt oft nur zwischen 30 und 40 km/h.


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