Aktuelles

Informationen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 22.02.2020 (Stand 18.02.2021)

Nach dem Lockdown der vergangenen Wochen und der Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten, sollen die Kindertageseinrichtungen wieder geöffnet werden. Die eingeführte Notfallbetreuung wird ab dem 22.02.2021 entfallen. Die Obersulmer Betreuungseinrichtungen starten dann wieder in einen sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Grundlage für den Betrieb der Einrichtung ist die Anzahl der Gruppen nach der bestehenden Betriebserlaubnis mit der Maßgabe, Gruppen einzurichten und diese möglichst stabil und konstant zu trennen. Oberste Priorität dabei hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit. Deshalb ist es auch wichtig, das Hygienekonzept in den Obersulmer Einrichtungen konsequent weiter zu befolgen.
Halten Sie sich bitte an die geltenden Corona-Regeln und den Mindestabstand.
Außerdem bitten wir Sie dringend, ebenso wie unser pädagogisches Personal, bei der Bring- und Abholsituation Ihres Kindes, zum eigenen und zum Schutz unserer Mitarbeiter eine medizinische Maske zu tragen!
Ab dem 22.02.2021 sind auch wieder Neuaufnahmen ohne die vorherigen Notfallkriterien möglich. Die Gemeindeverwaltung wird auf die betroffenen Eltern zugehen.
Damit verbunden ist auch die Rückkehr zur bestehenden Entgeltordnung für die Betreuung der Kinder. Für die Inanspruchnahmen der Notfallbetreuung werden die Gebühren tagesweise abgerechnet. Die Betreuungsgebühren für Januar und Februar werden ausgesetzt. Diese Aussetzung bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gebühren, sondern nur das Abwarten weiterer Abstimmungen auf Landesebene.
Trotz der positiven Entwicklung der Öffnung der Einrichtungen und des aktuellen Infektionsgeschehens, bittet das Land sorgsam abzuwägen, ob Sie die Betreuung in der Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen möchten. Bei Inanspruchnahme der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kann nach wie vor eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden.
Ganz wichtig ist, dass Eltern gemeinsam mit den Einrichtungen an einem Strang ziehen:
Es dürfen ausschließlich gesunde Kinder die Einrichtung besuchen. Sofern Eltern oder weitere Mitglieder des Hausstandes erkrankt sind, müssen sie zu Hause bleiben. Damit soll erreicht werden, dass das Risiko eines konkreten Infektionsgeschehens verringert wird, mit der Folge, dass Einrichtungen nicht wieder geschlossen werden müssen.
Wir bitten um Verständnis für die verspätete Elterninformation. Die versprochenen Schutz-hinweise des Kommunalverbandes, des Landesgesundheitsamtes und der UKBW wurden erst heute veröffentlicht.
Wir bedanken uns bei Ihnen, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünschen Ihnen weiterhin ein gutes Durchhaltevermögen in diesen herausfordernden Zeiten.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung


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