Aktuelles

Information über die Notariats- und Grundbuchamtsreform

Das Grundbuchwesen und die Notariate wiesen in Baden-Württemberg eine historisch gewachsene Struktur auf, die es sonst nirgends mehr in Deutschland und Europa gab. Zum 1. Januar 2018 wurden alle bisherigen staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen nunmehr ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden.

Notare, die bisher im Landesdienst tätig waren, konnten auf Antrag aus dem Landesdienst in den Status eines selbstständigen Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung wechseln. Ziel der Notariatsreform war es, dass seit dem Stichtag 1. Januar 2018 alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg – wie im übrigen Bundesgebiet – von selbständigen Notaren ausgeführt werden.
Das Ministerium der Justiz hat ein Standortkonzept entwickelt. Dieses soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit notariellen Dienstleistungen sicherstellen. In Obersulm konnte jedoch leider kein Notariat mehr ansässig bleiben. Für die Bearbeitung von bereits begonnenen Beurkundungsvorgängen ist seit dem 1. Januar 2018 Notarin Daniela Görlich, mit Sitz in Weinsberg zuständig. Des Weiteren gibt es zukünftig Notariate in Heilbronn, Öhringen, Schwäbisch Hall usw. Konkrete Daten können über die Notarsuche der Bundesnotarkammer unter www.notar.de abgefragt werden.

Nachlass- und Betreuungsverfahren, die seither bei den Bezirksnotariaten geführt wurden, werden nun von den Amtsgerichten fortgeführt. Nachlass- und Betreuungsgerichtssachen aus dem ursprünglichen Notariatsbezirk Obersulm werden zukünftig beim Amtsgericht Heilbronn geführt.
Die Grundbuchämter waren bisher bei den staatlichen Notariaten angesiedelt. Da diese zum 31. Dezember 2017 aufgelöst wurden, war dort ebenso eine Neuordnung erforderlich. Die Grundbuchführung wurde auf die Amtsgerichte übertragen, gleichzeitig wurde auf eine vollelektronische Aktenführung umgestellt. Die Grundakten, die bis 01.07.2012 angelegt wurden, werden in Papierform im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt und von dort angefordert, sofern dies zur Sachbearbeitung notwendig ist.

Mit der Eingliederung des Grundbuchamts Obersulm hat die Gemeinde Obersulm eine Grundbucheinsichtsstelle geschaffen. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse weiterhin Vorort Einsicht in das elektronische Grundbuch von Obersulm nehmen, sowie gebührenpflichtige einfache oder beglaubigte Auszüge aus diesem erhalten. Die Gebühr beträgt nach dem staatlichen Gebührenverzeichnis bei unbeglaubigten Ausdrucken 10,00 € und bei beglaubigten Ausdrucken 20,00 € und ist bar zu entrichten. Zur Einsicht in das Grundbuch und zum Erhalt eines Grundbuchausdrucks ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Eigentümers bzw. Berechtigten erforderlich.

Die Grundbucheinsichtsstelle wurde im Rathaus in Affaltrach, Kämmerei – Liegenschaftsamt eingerichtet. Für die Einsicht ins Grundbuch und die Erteilung von Grundbuchabschriften steht Ihnen Frau Kolbus Tel. 07130/28-122, Zimmer 05 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Grundbucheinsichtsstelle handelt, Änderungen, Löschungen, etc. können ausschließlich beim Grundbuchamt im Amtsgericht Heilbronn beantragt werden.

Ausführliche Informationen über die Notariats- und Grundbuchamtsreform erhalten Sie unter http://www.notariatsreform.de


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